Angebote, die sich vergleichen und vergeben lassen
Öffentliche Auftraggeber vergeben nicht nach Sympathie, sondern nach nachvollziehbaren Kriterien – und sie müssen die Entscheidung später begründen können. Ein Angebot, das dafür taugt, muss zwei Bedingungen erfüllen: Es muss sich mit anderen auf gleicher Grundlage vergleichen lassen, und es darf keine Positionen offenlassen, aus denen im Nachgang Nachträge entstehen.
Wir geben Angebote nach Leistungsverzeichnis ab und weisen Aufmaß, Verfahren je Oberfläche und Nebenleistungen getrennt aus – Absperrung, Verkehrssicherung, Wasserentnahme, Entsorgung und Schutzmaßnahmen sind entweder enthalten oder sie sind es nicht, aber es steht im Angebot. Liegt kein Leistungsverzeichnis vor, erstellen wir nach der Besichtigung einen Vorschlag, den Sie als Grundlage für die Anfrage bei weiteren Bietern verwenden können.
Welche Eignungsnachweise, Erklärungen und Formblätter Sie benötigen, unterscheidet sich je nach Verfahrensart und Bundesland erheblich. Bitte nennen Sie uns die Anforderungen mit der Anfrage – dann reichen wir die Unterlagen vollständig mit dem Angebot ein, statt sie nachfordern zu lassen.
Öffentliche Gebäude und ihre Zeitfenster
Der wesentliche Unterschied zu gewerblichen Objekten liegt selten in der Fassade, sondern im Kalender. Ein Schulgebäude lässt sich im laufenden Unterricht nur eingeschränkt bearbeiten, eine Kita gar nicht sinnvoll, eine Sporthalle nur außerhalb der Belegungszeiten. Umgekehrt sind die Zeitfenster, in denen gearbeitet werden kann, exakt bekannt – anders als in der Wohnungswirtschaft, wo immer jemand zu Hause ist.
Wir planen deshalb entlang der Ferien- und Belegungspläne. Für Schulen, Kitas und Sporthallen sind die Sommerferien das naheliegende Fenster; entsprechend früh sollte die Vergabe abgeschlossen sein, weil dieser Zeitraum bei allen Anbietern der gefragteste ist. Verwaltungsgebäude, Bauhöfe und Feuerwehrgerätehäuser lassen sich flexibler einplanen, teils im laufenden Betrieb, teils in Randzeiten.
Bei Gebäuden mit Publikumsverkehr klären wir vorab, welche Zugänge während der Arbeiten offen bleiben müssen und wie die Wegeführung aussieht. Ein gesperrter Haupteingang ist bei einem Bürgerbüro ein anderes Problem als bei einem Lagergebäude.
Graffiti und wiederkehrende Verschmutzung
An öffentlichen Gebäuden ist Verschmutzung häufig kein einmaliges, sondern ein wiederkehrendes Thema – besonders an Unterführungen, Schulhöfen, Sportanlagen und exponierten Sockelbereichen. Für diese Fälle ist die einzelne Beauftragung selten die praktikabelste Lösung.
Entscheidend ist bei Graffiti die Reaktionszeit: Frische Farbe lässt sich deutlich leichter und schonender entfernen als eingezogene, und eine zügig beseitigte Fläche wird erfahrungsgemäß seltener erneut besprüht. Eine Rahmenvereinbarung mit vereinbarter Reaktionszeit bildet das besser ab als ein Vergabeverfahren je Vorfall.
Ob im Anschluss eine Schutzbeschichtung sinnvoll ist, hängt von der Oberfläche und der Häufigkeit ab. Sie erleichtert spätere Entfernungen erheblich, verändert aber je nach System das Erscheinungsbild der Fassade – bei Sichtbeton und Naturstein ein Punkt, der vorab an einer Probefläche beurteilt werden sollte. Details zu diesem Bereich finden Sie unter Graffiti-Entfernung.
Denkmalgeschützte und historische Substanz
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Reinigung genehmigungsrelevant. Verfahren, Druck und Reinigungsmittel müssen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden, bevor gearbeitet wird – und zwar bezogen auf die konkrete Oberfläche, nicht allgemein.
Praktisch heißt das: Wir legen an einer unauffälligen Stelle eine Probefläche an, dokumentieren das Ergebnis und stellen es der Behörde zur Beurteilung zur Verfügung. Erst nach der Freigabe wird die Gesamtfläche bearbeitet. Dieser Weg kostet Vorlauf, ist aber der einzige, der nicht das Risiko einer irreversiblen Veränderung an historischer Substanz trägt.
Wo eine Reinigung nicht das geeignete Mittel ist – etwa bei stark verwitterten Natursteinoberflächen oder gefassten Putzflächen –, sagen wir das. Ein Hinweis darauf, dass hier eine Restauratorin oder ein Restaurator gefragt ist und nicht ein Reinigungsbetrieb, ist die redlichere Auskunft als ein Auftrag mit ungewissem Ausgang.
Eine Übersicht unserer Leistungen für größere Objekte finden Sie unter Großobjekte.
Häufige Fragen öffentlicher Auftraggeber
Beteiligen Sie sich an öffentlichen Vergabeverfahren?
Ja. Wir geben Angebote nach Leistungsverzeichnis ab und weisen Aufmaß, Verfahren und Nebenleistungen getrennt aus, damit sie vergleichbar sind. Welche Eignungsnachweise, Erklärungen und Formblätter erforderlich sind, unterscheidet sich je Verfahrensart und Bundesland – bitte nennen Sie uns die Anforderungen mit der Anfrage.
Können Sie ein Leistungsverzeichnis erstellen?
Wenn keines vorliegt, erstellen wir nach der Besichtigung einen Vorschlag mit Aufmaß und Positionen. Sie können ihn als Grundlage für die Anfrage bei weiteren Bietern verwenden – das ist die übliche Voraussetzung dafür, dass Angebote überhaupt vergleichbar werden.
Wann lassen sich Schulen und Kitas reinigen?
In aller Regel in den Ferien. Weil dieses Zeitfenster bei allen Anbietern das gefragteste ist, sollte die Vergabe entsprechend früh abgeschlossen sein. Verwaltungsgebäude und Bauhöfe lassen sich flexibler einplanen, teils im laufenden Betrieb oder in Randzeiten.
Wie schnell können Graffiti entfernt werden?
Das hängt von der Beauftragungsform ab. Bei einer Rahmenvereinbarung mit vereinbarter Reaktionszeit deutlich schneller als über ein Verfahren je Einzelfall. Der Zeitfaktor ist hier relevant: Frische Farbe lässt sich schonender entfernen als eingezogene.
Was gilt bei denkmalgeschützten Gebäuden?
Verfahren, Druck und Reinigungsmittel müssen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Wir legen dafür an unauffälliger Stelle eine Probefläche an, dokumentieren sie und stellen das Ergebnis der Behörde zur Beurteilung bereit. Gearbeitet wird erst nach der Freigabe.
Übernehmen Sie auch Aufträge außerhalb von Nordrhein-Westfalen?
Für Objekte ab einer Größe, bei der sich Anfahrt und Aufbau auf ausreichend Fläche verteilen, deutschlandweit. Das trifft auf die meisten kommunalen Liegenschaften zu, insbesondere wenn mehrere Gebäude gemeinsam ausgeschrieben werden.
Anfrage oder Ausschreibung
Senden Sie uns das Leistungsverzeichnis oder schildern Sie die Liegenschaften. Nennen Sie bitte die erforderlichen Nachweise und das Zeitfenster – dann reichen wir die Unterlagen vollständig mit dem Angebot ein.
