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Fassadenreinigung für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Auftrag, sondern drumherum

Für eine Hausverwaltung ist eine Fassadenreinigung selten ein großer Posten im Budget – aber regelmäßig einer im Kalender. Angebote einholen und vergleichbar machen, die Maßnahme auf die Tagesordnung setzen, den Beschluss vorbereiten, Termine koordinieren, Eigentümer und Mieter informieren, Rückfragen beantworten, am Ende die Rechnung prüfen und der Versammlung berichten. Der Auftragswert steht in keinem Verhältnis zu dieser Arbeitszeit.

Genau daran richten wir unsere Zusammenarbeit aus. Nicht daran, das günstigste Angebot am Telefon zu nennen, sondern daran, dass die Maßnahme Sie möglichst wenig Arbeitszeit kostet: ein Angebot, das ohne Nacharbeit in die Beschlussvorlage kann, eine Ankündigung, die Sie nur weiterleiten müssen, und ein Ablauf, der Rückfragen gar nicht erst entstehen lässt.

Verwalten Sie mehrere Objekte, gilt das umso mehr. Ein Ansprechpartner über alle Objekte hinweg, ein einheitlicher Angebotsaufbau und dasselbe Verfahren überall – das macht auch die Ergebnisse untereinander vergleichbar.

Was ein Angebot leisten muss, damit es beschlussfähig ist

Ein Angebot, das in einer Eigentümerversammlung Bestand haben soll, muss drei Dinge erfüllen: Es muss nachvollziehbar sein, es muss mit anderen vergleichbar sein, und es darf keine offenen Enden haben, aus denen später Nachträge werden.

Deshalb enthalten unsere Angebote das Aufmaß der Fassadenfläche mit Angabe, wie es ermittelt wurde, das vorgesehene Verfahren getrennt nach Oberfläche, eine ausdrückliche Liste dessen, was nicht enthalten ist, und einen Festpreis. Wo eine echte Entscheidung ansteht – etwa Reinigung mit oder ohne anschließenden Langzeitschutz, Balkone inklusive oder separat – stellen wir die Varianten mit Preis gegenüber, statt eine Lösung vorzugeben. Eine Versammlung entscheidet leichter zwischen zwei benannten Optionen als über eine einzelne Zahl.

Holen Sie Vergleichsangebote ein, achten Sie auf eine gemeinsame Basis: Ist dieselbe Fläche gemeint? Sind Absperrung, Wasserentnahme und Entsorgung enthalten? Ist der Preis fest oder eine Schätzung? Unterschiede an diesen Stellen erklären erfahrungsgemäß den größten Teil der Preisdifferenz zwischen zwei Angeboten.

Rückfragen vermeiden, bevor sie entstehen

Die meisten Anrufe, die während einer Fassadenreinigung in der Verwaltung auflaufen, gehen auf drei Ursachen zurück: Bewohner wussten nicht, dass gearbeitet wird; sie wussten nicht, was sie tun sollen; oder der angekündigte Termin wurde nicht gehalten.

Gegen die ersten beiden hilft eine brauchbare Ankündigung. Wir liefern sie fertig formuliert zum Aushang – mit den Tagen je Gebäudeseite oder Aufgang, dem Hinweis auf geschlossene Fenster und freigeräumte Balkone und der ausdrücklichen Information, dass Wohnungen nicht betreten werden. Sie müssen sie nur weitergeben.

Gegen die dritte hilft Ehrlichkeit bei der Terminplanung. Fassadenreinigung ist witterungsabhängig: Bei Frost, starkem Wind oder anhaltendem Regen wird nicht gearbeitet. Wir nennen deshalb Terminfenster statt tagesgenauer Zusagen und melden Verschiebungen so früh, dass Sie die Aushänge anpassen können. Eine korrigierte Ankündigung erzeugt weniger Anrufe als ein Termin, der wortlos verstreicht.

Mietverwaltung oder WEG – zwei unterschiedliche Wege

In der WEG-Verwaltung ist die Reinigung des Gemeinschaftseigentums eine Instandhaltungsmaßnahme, die beschlossen und in aller Regel aus der Erhaltungsrücklage oder einer Sonderumlage finanziert wird. Der Zeitbedarf liegt deshalb weniger in der Ausführung als im Vorlauf bis zur Versammlung – eine Anfrage im Herbst für den kommenden Sommer ist realistischer als der umgekehrte Weg.

In der Mietverwaltung entscheidet der Eigentümer allein, der Vorlauf ist kürzer, dafür rückt die Frage der Kostenzuordnung in den Vordergrund. Ob und in welchem Umfang solche Kosten umlagefähig sind, hängt vom Einzelfall und von der vertraglichen Gestaltung ab – das ist eine juristische Frage, die wir nicht beantworten können und bei der Sie sich auf Ihre eigene Prüfung oder Ihren Rechtsberater stützen sollten. Was wir liefern können, ist eine Rechnungsstellung, die die Leistungen so ausweist, dass Sie diese Zuordnung überhaupt vornehmen können.

Für Details zum einzelnen Objekt: Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Plattenbauten. Eine Übersicht aller Leistungen für größere Objekte finden Sie unter Großobjekte.

Häufige Fragen aus der Verwaltung

Wie lange im Voraus sollten wir anfragen?

Für eine WEG lohnt der frühe Weg: Anfrage und Besichtigung im Herbst oder Winter, Beschluss in der Frühjahrsversammlung, Ausführung im Sommerhalbjahr. Bei Mietverwaltungen ohne Beschlusserfordernis reichen wenige Wochen Vorlauf, abhängig von der Auslastung.

Können wir mehrere Objekte gemeinsam anfragen?

Ja. Sie erhalten dann einen Ansprechpartner, einen einheitlichen Angebotsaufbau über alle Objekte und – bei räumlicher Nähe – einen günstigeren Quadratmeterpreis, weil Anfahrt und Aufbau nur einmal anfallen.

Ist die Besichtigung kostenpflichtig?

Nein. Besichtigung und Probefläche sind kostenlos und unverbindlich. Die Probefläche ist zugleich das beste Argument in der Versammlung: Die Eigentümer sehen am eigenen Gebäude, wie das Ergebnis aussehen wird.

Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?

Das hängt vom Einzelfall und der vertraglichen Gestaltung ab und ist eine rechtliche Frage, die wir nicht beurteilen können – bitte klären Sie sie über Ihre eigene Prüfung oder Ihren Rechtsberater. Wir stellen die Leistungen so in Rechnung, dass eine Zuordnung möglich ist.

Wer informiert die Bewohner?

Die Information geht von Ihnen aus, weil sie dorthin gehört. Wir liefern den fertigen Ankündigungstext mit Terminen je Gebäudeseite und den Hinweisen für die Bewohner – Sie müssen ihn nur aushängen oder verteilen.

Was passiert, wenn ein Termin wetterbedingt ausfällt?

Wir melden das so früh wie möglich, damit Sie die Aushänge anpassen können, und nennen einen neuen Zeitraum. Deshalb arbeiten wir grundsätzlich mit Terminfenstern statt mit tagesgenauen Zusagen.

Beschlussfähiges Angebot anfordern

Nennen Sie uns das Objekt. Wir besichtigen, legen eine kostenlose Probefläche an und liefern ein Angebot, das ohne Nacharbeit in Ihre Beschlussvorlage passt.

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