Als Nachunternehmer in bestehende Strukturen
Wenn ein Facility-Management-Dienstleister die Fassadenreinigung vergibt, ist er nicht der Endkunde, sondern der Verantwortliche gegenüber dem Endkunden. Das verändert die Anforderungen. Es geht weniger darum, was technisch möglich ist, als darum, ob die Leistung sauber in eine bestehende Struktur passt: definierte Schnittstellen, klare Leistungsabgrenzung, verlässliche Termine und Unterlagen, die Sie ohne Nacharbeit weiterreichen können.
Wir arbeiten in dieser Konstellation regelmäßig als ausführender Betrieb. Praktisch heißt das: Wir stimmen uns mit Ihnen ab, nicht am Ihnen vorbei mit Ihrem Kunden. Wenn vor Ort Fragen auftauchen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, kommen sie zu Ihnen zurück und werden nicht spontan mit dem Objektverantwortlichen entschieden.
Die Leistungsabgrenzung klären wir vor der Beauftragung schriftlich: Was ist enthalten, was nicht, wer stellt Wasser und Strom, wer übernimmt Absperrung und Verkehrssicherung, wie wird mit Vorschäden umgegangen, die bei der Reinigung sichtbar werden. Diese Punkte kosten zehn Minuten im Vorfeld und ersparen im Zweifel eine Diskussion nach der Ausführung.
Arbeiten im laufenden Betrieb
Gewerbeobjekte, Verwaltungsgebäude, Produktions- und Logistikstandorte lassen sich für eine Fassadenreinigung nicht stilllegen. Der Ablauf muss sich deshalb dem Betrieb unterordnen und nicht umgekehrt.
Was das konkret bedeutet, klären wir bei der Begehung: Zu welchen Zeiten darf im jeweiligen Bereich gearbeitet werden? Welche Zufahrten und Tore müssen frei bleiben? Wo verlaufen Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten? Gibt es Bereiche mit Zugangsbeschränkung, für die eine Anmeldung oder Begleitung nötig ist? Bestehen Betriebsanweisungen oder eine Sicherheitsunterweisung, an der unsere Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn teilnehmen müssen? Auf all das richten wir uns ein – vorausgesetzt, wir erfahren es rechtzeitig.
Wo der Regelbetrieb keine Arbeiten zulässt, verlegen wir sie in Randzeiten oder auf Wochenenden. Das ist organisatorisch aufwendiger und schlägt sich im Preis nieder, ist aber häufig günstiger als eine Betriebsunterbrechung. Welche Variante sich rechnet, lässt sich am besten beurteilen, wenn beide durchgerechnet vorliegen – wir weisen sie deshalb im Angebot getrennt aus.
Rahmenverträge und Abrufe
Betreuen Sie ein Objektportfolio, ist die einzelne Beauftragung selten die effizienteste Form. Eine Rahmenvereinbarung mit festgelegten Konditionen und Reaktionszeiten macht die Leistung abrufbar, ohne dass jedes Mal neu verhandelt und verglichen werden muss.
Sinnvoll ist das besonders bei wiederkehrenden Anlässen: turnusmäßige Reinigungen im Bestand, Vorbereitung von Objektübergaben, Aufwertung vor Neuvermietung oder Verkauf, wiederkehrende Verschmutzungen an exponierten Fassaden. Auch die kurzfristige Beseitigung von Graffiti lässt sich so abbilden – dort zählt Reaktionszeit oft mehr als der Preis, weil frische Farbe deutlich leichter zu entfernen ist als eingezogene.
Was in einer solchen Vereinbarung stehen sollte, hängt von Ihrem Portfolio ab. Wir bringen einen Vorschlag ein, richten uns aber nach Ihrem Vertragswerk – die meisten FM-Dienstleister haben eigene Rahmenbedingungen, in die sich unsere Leistung einfügen muss und nicht umgekehrt.
Unterlagen, die Sie weiterreichen können
Ein Teil Ihrer Arbeit besteht darin, gegenüber dem Endkunden nachzuweisen, dass eine Leistung erbracht wurde und in welchem Umfang. Dafür liefern wir die Grundlage mit, statt sie Ihnen zu überlassen.
Auf Wunsch dokumentieren wir je Abschnitt oder Gebäude den Zustand vor und nach der Reinigung. Die Rechnungsstellung weist die Leistungen getrennt nach Objekt oder Bauabschnitt aus, sodass Sie sie ohne Umrechnung weiterberechnen können. Vorschäden, die bei der Reinigung sichtbar werden – schadhafte Anschlüsse, Risse im Putz, defekte Fugen –, melden wir Ihnen mit Foto, bevor wir weiterarbeiten. Das ist auch in unserem Interesse: Ein dokumentierter Vorschaden ist keine Diskussion über eine Beschädigung.
Details zu den einzelnen Objekttypen finden Sie unter Großobjekte. Neben Fassaden übernehmen wir an denselben Objekten auch Dachflächen, Stein- und Pflasterflächen, Industrieflächen und die Entfernung von Graffiti. Ein Beispiel aus dem Einzelhandel: Fassadenreinigung der Teppich-Kibek-Filiale in Recklinghausen, ausgeführt im laufenden Betrieb.
Häufige Fragen aus dem Facility Management
Arbeiten Sie als Nachunternehmer für FM-Dienstleister?
Ja, das ist eine unserer häufigen Konstellationen. Die Abstimmung läuft dann über Sie und nicht direkt mit Ihrem Kunden; Fragen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, kommen zu Ihnen zurück statt vor Ort entschieden zu werden.
Können Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten stattfinden?
Ja, in Randzeiten oder am Wochenende. Der organisatorische Aufwand ist höher und schlägt sich im Preis nieder, was aber oft günstiger ist als eine Betriebsunterbrechung. Wir weisen beide Varianten im Angebot getrennt aus, damit Sie vergleichen können.
Nehmen Ihre Mitarbeiter an Sicherheitsunterweisungen teil?
Ja. Bestehen am Standort Betriebsanweisungen, Zugangsregelungen oder eine verpflichtende Unterweisung, richten wir uns danach – bitte teilen Sie uns das mit der Anfrage mit, damit wir es einplanen können.
Ist eine Rahmenvereinbarung möglich?
Ja, mit festgelegten Konditionen und Reaktionszeiten für abrufbare Leistungen. Wir bringen einen Vorschlag ein, fügen uns aber in Ihr Vertragswerk ein – die meisten FM-Dienstleister haben eigene Rahmenbedingungen.
Wie gehen Sie mit Vorschäden um?
Wir melden sie mit Foto, bevor wir in dem betroffenen Bereich weiterarbeiten. Das schützt beide Seiten: Sie erhalten die Information für Ihren Kunden, und ein dokumentierter Vorschaden ist keine spätere Diskussion über eine Beschädigung.
In welchem Gebiet sind Sie einsetzbar?
Für Objekte ab einer Größe, bei der sich Anfahrt und Aufbau auf ausreichend Fläche verteilen, deutschlandweit. In Nordrhein-Westfalen, wo unser Sitz ist, übernehmen wir auch kleinere Einzelobjekte und kurzfristige Abrufe.
Als Nachunternehmer anfragen
Schildern Sie uns Objekt und Randbedingungen – Betriebszeiten, Zugangsregelungen, gewünschte Leistungsabgrenzung. Sie erhalten ein Angebot, das in Ihre Struktur passt.
